Hier finden Sie eine alphabetische Liste unserer angebotenen medizinischen Leistungen. Nicht alle Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Informieren Sie sich deshalb bitte auch in der „IGeL-Liste“ weiter unten auf dieser Seite oder beim Praxispersonal.
Hierbei handelt es sich um medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Sie werden ausschließlich auf Ihren Wunsch hin nach individueller Beratung und nach Unterzeichnung einer entsprechenden Honorarvereinbarung erbracht. Da es sich dabei um eine privatärztliche Leistung handelt, geht die Rechnung an Sie persönlich. Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich.
Atteste, die nicht auf behördlich vorgegebenen Formularen ausgestellt werden, gehören nicht zu den „Kassenleistungen“ und müssen in Rechnung gestellt werden. Bitte fragen Sie uns im Einzelfall.
Hierzu gibt es ein ärztlich auszufüllendes Formular mit genauen Vorgaben, was untersucht werden soll. Da es sich um eine Freizeitaktivität handelt bezahlt die Kasse die Untersuchung nicht.
Eine Gesundheitsuntersuchung gehört ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre zum Leistungsspektrum der Krankenkassen, bei Teilnahme am Hausarztvertrag sogar alle 2 Jahre. Sie beinhaltet eine körperliche Untersuchung, einen Urintest sowie die Blutuntersuchung auf die Blutfettwerte und Zucker. Weitere Untersuchungen dürfen nur auf Kassenkosten vorgenommen werden, wenn bekannte Vorerkrankungen oder aktuelle Krankheitssymptome dieses begründen.
Durch Sie gewünschte Ergänzungen, wie z.B. eine erweiterte Laboruntersuchung (s. auch „Labordiagnostik“), ein EKG/Belastungs-EKG oder eine Ultraschalluntersuchung sind auf eigenen Wunsch und auf eigene Rechnung aber möglich. Fragen Sie uns!
Laboruntersuchungen auf Kosten der Krankenkassen sind nur möglich, wenn dies durch eine vorhandene Erkrankung oder zur Diagnostik von Symptomen begründet ist. Die begründenden Diagnosen müssen wir auf dem Laborschein angeben. Wenn Sie sich gesund fühlen und und nur „zur Sicherheit“ eine Blutuntersuchuntg wünschen oder über das medizinisch notwendige Maß hinaus weitere Laboruntersuchungen haben möchten, ist dies möglich im Rahmen von Selbstzahlerleistungen. Hierzu bieten wir standartisierte Laborprofile an, in bestimmten Fällen ist auch die Bestimmung von Einzelwerten möglich. Bitte fragen Sie uns.
Die medizinische Beratung vor einer geplanten Reise ist sinnvoll und umfasst allgemeine Schutzmaßnahmen, Reiseapotheke, allgemeine Länderinformationen und natürlich die Impfberatung und Impfung. Bei anstrengenden Reisen, z.B. Bergtouren, werden auch die körperlichen Vorraussetzungen untersucht. Da es sich bei einer Urlaubsreise um ein Privatvergnügen handelt, gehört die Beratung und Untersuchung nicht zu den Leistungen einer Krankenkasse. Im Rahmen des verschärften Wettbewerbs unter den Kassen werden die anfallenden Kosten in vielen Fällen aber dennoch ganz oder teilweise erstattet. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Kasse.
siehe Reiseberatung.
Bei akuten Erkrankungen z.B. des Bauchraumes oder bei bekannten, kontrollbedürftigen Befunden ist die Sonographie selbstverständlich Kassenleistung. Männer ab 65 Jahren haben einmalig das Recht auf ein Screening auf ein Bauchaortenaneurysma. Als zusätzliche Vorsorgeuntersuchung ohne Beschwerden ist die Sonographie eine Privatleistung.